Das Kehrmonopol wurde zum 1. Januar 2013 aufgehoben, so dass jeder Hauseigentümer den Kaminkehrer seiner Wahl für die Ausführung der notwendigen Kaminkehrerarbeiten (Kehrungen, Überprüfungen und Messungen) beauftragen kann. Der Bezirkskaminkehrermeister (künftige Bezeichnung: bevoll
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