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Planfeststellungsverfahren für den Anbau eines dritten Fahrstreifens südlich der AS Hirschaid an die Bundesstraße B 505

Planfeststellungsverfahren für den Anbau eines dritten Fahrstreifens südlich der AS Hirschaid an die Bundesstraße B 505 (AS Pommersfelden A 3 - AS Bamberg-Süd A 73) von Abschnitt 260, Station 1,795, bis Abschnitt 280, Station 0,057, im Gebiet des Marktes Hirschaid und der Gemeinde Pommersfelden (Landkreis Bamberg) gemäß §§ 17 ff. des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) i.V.m. Art. 72 ff. des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG)

Für das o.g. Bauvorhaben hat das Staatliche Bauamt Bamberg (Vorhabenträger) bei der Regierung von Oberfranken die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nach dem Bundesfernstraßengesetz beantragt. (Nr. ROF32-4354.2-13-1)

Gegenstand des Verfahrens ist im Wesentlichen der Anbau eines dritten Fahrsteifens an der einbahnig, zweistreifigen Bundesstraße B 505 (AS Pommersfelden A 3 - AS Bamberg-Süd A 73) im Bundesfernstraßennetz von Abschnitt 260, Station 1,795, bis Abschnitt 280, Station 0,057, südlich der Anschlussstelle (AS) Hirschaid auf einer Länge von 1,660 km. Die Länge des Überholfahrstreifens als gesicherter Überholbereich in Fahrtrichtung Pommersfelden (A 3) beträgt 1.325 m. Der Übergang zum dreistreifigen Abschnitt erfolgt am Baubeginn (Bau-km 0+000) mit einer einseitigen Verziehung (L = 120,00 m) in Richtung Norden. An der Einfahrt am Bauende (AS Hirschaid) wird der Einfädelungsstreifen zum Überholfahrstreifen durch Fahrstreifenaddition entwickelt. Die Teilstrecke wird grundsätzlich mit einem dreistreifigen Straßenquerschnitt RQ 11,5+ nach RAL 2012 ausgebaut, der an die bestehenden und bereits ausgebauten Abschnitte angepasst wird (1., 2. und 3. Bauabschnitt). Die Fahrbahnbreite beträgt 11,50 m. Die Bankettbreite beträgt neben der einstreifigen Fahrtrichtung 2,50 m (zum Abstellen von liegengebliebenen Fahrzeugen), neben der zweistreifigen Fahrtrichtung 1,50 m. Die Bankette werden standfest (befahrbar) ausgebildet. Die Einmündungen der AS Hirschaid in die Staatsstraße St 2260 Schlüsselfeld - Hirschaid werden zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Leistungsfähigkeit signalisiert und der Linksabbiegestreifen der St 2260 an der östlichen Anschlussrampe verlängert. Im Zuge des Ausbaus werden zwei Brückenbauwerke erneuert und verbreitert: BW 01 – 6131-513 (Brücke im Zuge der B 505 über einen öffentlichen Feld- und Waldweg bei Bau-km 0+858) und BW 02 – 6131-514 (Brücke im Zuge der B 505 über die St 2260 bei Sassanfahrt Bau-km 1+597). Die Entwässerungseinrichtungen der B 505 und der St 2260 werden im Ausbaubereich erneuert bzw. neu errichtet. Die nicht mehr verkehrsgerechten Rastplätze „Ebrachtal“ und „Weiherfeld“ an der B 505 werden aufgelassen und zurückgebaut. Im Bereich des rückgebauten Rastplatzes „Weiherfeld“ wird im einstreifigen Bereich eine Nothaltebucht angelegt. Als Folgemaßnahmen des Anbaus werden erforderlich: Änderungen am Fahrbahnrand der St 2260 und am Geh- und Radweg im Bauwerksbereich, Änderungen am nicht klassifizierten Straßennetz (insbesondere an verschiedenen öffentlichen Feld- und Waldwegen) und Änderungen bei Kreuzungen mit Gewässern dritter Ordnung. Das Straßennetz wird durch den Ausbau nicht grundsätzlich verändert. Es sind keine Widmungen oder Umstufungen vorzunehmen.

Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Röbersdorf, Rothensand und Sassanfahrt (Markt Hirschaid) sowie Steppach (Gemeinde Pommersfelden) beansprucht.

Die Planunterlagen stehen in der Zeit vom 10.06.2024 bis einschließlich 09.07.2024 auf der Internetseite

www.reg-ofr.de/pfs

beim Eintrag "Bundesstraße B 505, Anbau eines dritten Fahrsteifens südlich der AS Hirschaid im Gebiet des Marktes Hirschaid und Gemeinde Pommersfelden (Landkreis Bamberg)" zur Verfügung. Einwendungsfrist ist bis einschließlich 23.07.2024.

Für weitere Informationen zum Planfeststellungsverfahren wird auf die Bekanntmachung im Oberfränkischen Amtsblatt Nr. 07/2024 verwiesen. Das Amtsblatt erschien am 28.05.2024 und ist auf der Homepage der Regierung von Oberfranken abrufbar. Zudem erschien die Bekanntmachung am 28.05.2024 auch in den Erlanger Nachrichten und dem Fränkischen Tag für Stadt und Landkreis Bamberg.

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