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Öffentliche Anschläge; Erlass einer Verordnung

Die Gemeinden können Anschläge, insbesondere Plakate, in der Öffentlichkeit auf bestimmte Flächen beschränken, wenn dies dem Schutz des Orts- und Landschaftsbildes oder eines Natur-, Kunst- oder Kulturdenkmals dient.

Beschreibung
Rechtsbehelf
Gemeinde Pommersfelden
Gemeinde Pommersfelden

  • +49 9548 9220 80
  • Montag 09:00 - 12:00
    Dienstag 08:00 - 12:00
    Mittwoch 08:00 - 12:00
    Donnerstag 08:00 - 12:00 und 17:00 - 18:30
    Freitag 08:00 - 12:00

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