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Räum- und Streupflicht in den Wintermonaten

    Foto: Pixabay

    Wir bitten höflich um Beachtung der Verordnung der Gemeinde Pommersfelden über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter. Demnach ist für die Sicherung der Gehbahnen an Werktagen ab 07.00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 08.00 Uhr bis jeweils 20.00 Uhr Sorge zu tragen.

    In der Verordnung ist auch die Wiederholung der nötigen Sicherungsmaßnahmen geregelt, die zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum und Besitz erforderlich sind. Bei Missachtung kann nach Art. 66 Nr. 5 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) mit Geldbuße belegt werden, wer den Vorschriften zuwiderhandelt.

    In diesem Zusammenhang bitten wir auch darum die Straßen und Wege in Ortschaften bei Schnee und Eis soweit wie möglich von parkenden Autos frei zu halten und die Stellplätze auf den eigenen Grundstücken zu nutzen. Dies würde den Räum/Streudienst unseres Bauhofs erheblich erleichtern. Sogleich bitten wir um Verständnis, dass bei den frühmorgendlichen Schneeräumeinsätzen unseres Bauhofes auf den 36 Quadratkilometern Gemeindefläche und in den 10 Ortsteilen mit deren zahlreichen Straßenzügen nicht stets alle individuellen Räumvorstellungen erfüllt werden können bzw. es im Einzelfall auch zu Überschneidungen mit privaten Räumarbeiten kommen kann.

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