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Schöffenwahl 2023

    ​​​​​​​Aufstellung einer Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen Im Laufe des Jahres 2023 finden die Wahlen der Schöffinnen bzw. der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 statt. Zur Zeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.

    Schöffenamt in Bayern

    Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen bzw. Richter und wirken gleichberechtigt neben den Berufsrichterinnen bzw. Berufsrichtern an den Verhandlungen und Entscheidungsfindungen am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts mit.

    Schöffinnen und Schöffen erhalten für ihre Tätigkeit kein Entgelt. Sie haben aber nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) Anspruch auf die Entschädigung von Nachteilen, die durch ihre Heranziehung entstanden sind. So erhalten sie z.B. eine Entschädigung für Verdienstausfall, Zeitversäumnis und Fahrtkosten.

    Aufstellung einer Vorschlagsliste durch die Gemeinde Pommersfelden

    Die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis einschließlich 2028 läuft in einem zweistufigen Verfahren.

    Zunächst stellt das Wahlamt ab Januar 2023 anhand der eingegangenen Bewerbungen eine Vorschlagsliste der wählbaren Pommersfeldener Bürgerinnen und Bürger auf. Der endgültige Beschluss über diese Vorschlagsliste wird vom Gemeinderat gefasst.

    Aus der vom Gemeinderat beschlossenen Vorschlagsliste trifft dann der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht die endgültige Auswahl. Dabei wird aus der Vorschlagsliste nur die Hälfte der Personen ausgewählt. Wer nicht auf der Vorschlagsliste steht, kann auch nicht zur Schöffin bzw. zum Schöffen gewählt werden.

    Die Benachrichtigung der zur Haupt- oder Ersatzschöffin bzw. zum Haupt- oder Ersatzschöffen ernannten Personen erfolgt vor Ablauf des Jahres 2023 direkt durch das Amtsgericht. 
    Die Gemeinde erhält hierzu keine Informationen. Insoweit bitten wir, keine diesbezüglichen Anfragen an uns zu richten. 

    Voraussetzungen für die Aufnahme in die Vorschlagsliste sind:

    • Deutsche Staatsangehörigkeit
    • Zu Beginn der Amtsperiode am 01.01.2024:
      Mindestalter 25 Jahre und Höchstalter 69 Jahre
    • Haupt- oder Nebenwohnung in Pommersfelden
    • Gesundheitliche Eignung
    • Ausreichende Beherrschung der Deutschen Sprache in Wort und Schrift
    • Kein Vermögensverfall (z.B. Privatinsolvenz)

    Juristische Kenntnisse sind für die Tätigkeit als Schöffin bzw. Schöffe nicht erforderlich.

    Die rechtlichen Grundlagen über Personen, die für das Amt einer Schöffin bzw. eines Schöffen nicht geeignet sind, die nicht berufen werden sollen oder die das Amt ablehnen dürfen, ergeben sich aus den Bestimmungen der §§ 32 ff. des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG).

    Bewerbungsverfahren

    Bewerberinnen und Bewerber, die die aufgeführten Anforderungen erfüllen und sich in die Vorschlagsliste aufnehmen lassen wollen, senden das nachfolgende Bewerbungsformular ausgefüllt und unterschrieben an das Wahlamt zurück.

    Bewerbungsformular für Schöffinnen und Schöffen

    Sie können Ihre Vorschläge bis zum 31.03.2023 schriftlich an uns richten oder
    persönlich abgeben im:
    Rathaus Pommersfelden, Zimmer EG 2, Hauptstr. 11, 96178 Pommersfelden

    Weitere Informationen hierzu erhalten sie telefonisch unter 09548 9220-50.

     

     

    Berufung zu einem Schöffen in Jugendstrafsachen (Jugendschöffe)

    Die Vorschlagslisten für die Berufung zu einem Schöffen in Jugendstrafsachen (Jugendschöffe) werden vom jeweiligen Jugendhilfeausschuss bei den Jugendämtern aufgestellt.

    Bei Interesse bitte Bewerbungsformular bis 27.02.2023 an die Gemeinde Pommersfelden oder direkt an das Landratsamt/Jugend- und Familie senden.

    Informationen finden Sie unter folgendem Link:

    https://www.landkreis-bamberg.de/Landratsamt/Verwaltung/Landratsamt-A-Z/Jugend-und-Familie/Aktuelles-Sch%C3%B6ffenwahl-2023/

    Bewerbungsformular Jugendschöffe

     

    Informationen zur Entschädigung für Schöffinnen und Schöffen erhalten Sie unter dem Link:

    https://www.schoeffen-bayern.de/Infos/Ehrenamtliche-Richterinnen-und-Richter,-Schoeffinnen-und-Schoeffen/Entschaedigung-fuer-Schoeffen/

    Allgemeine Informationen zum Schöffenamt erhalten Sie über den nachfolgenden Link:

    https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/

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