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Für die Reinhaltung der Gehwege und Straßen
vor dem Grundstück ist der jeweilige Grundstückseigentümer verantwortlich.
Auf Empfehlung des Bayerischen Gemeindetags hat der Gemeinderat bereits im Jahr 2021 eine aktualisierte Fassung der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung von Straßen und Wegen beschlossen. Dazu wurde der vom Bayerischen Gemeindetag vorgegebene Mustertext verwendet. Den vollständigen Text finden Sie auf unserer Homepage.
Für die Reinhaltung der Gehwege und Straßen
vor dem Grundstück ist der jeweilige Grundstückseigentümer verantwortlich.
Gerade im Frühling, wenn alles neu sprießt und erblüht, bitten wir Sie, jetzt im Rahmen des Frühjahrsputzes Schaufel und Besen in die Hand zu nehmen und die Gehwege und Straßen vor Ihrem Grundstück zu reinigen. Auch die Pumpwerke der Kanalisation würden davon profitieren.
Bitte vergessen Sie auch nicht, die Hecken und Sträucher
zurück zu schneiden. Besonders die, welche die Ortsbeleuchtungen verdecken oder auf die Gehwege bzw. Straßen ragen. Wir setzen hier auf Verständnis und gegenseitige Rücksichtnahme und bedanken uns für die Beachtung.
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