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„Die Ehe ist und bleibt die wichtigste Entdeckungsreise, die der Mensch unternehmen kann.”
Schön, dass Sie in Pommersfelden die Ehe schließen möchten!
Im Standesamt Pommersfelden haben Sie die Möglichkeit, sich in üppig barockem Ambiente trauen zu lassen.
Neben den klassischen Eheschließungen im Trauzimmer oder Trauungssaal des Rathauses bietet auch das Schloss Weissenstein eine eindrucksvolle Kulisse für Ihren besonderen Tag. Die prachtvolle „Sattelkammer“ im Marstall lädt mit ihrem farbenreichen, historischen Ambiente zu einer unvergesslichen standesamtlichen Zeremonie ein. Der Raum verfügt über maximal 30 Sitzplätze, wobei weitere Hochzeitsgäste der Trauung gerne im Ehrenhof beiwohnen können. Trauungen in der Sattelkammer sind jeweils vom letzten Märzwochenende bis Ende Oktober möglich; die genauen Termine erfahren Sie direkt auf Anfrage beim Standesamt.
Für diesen besonderen Trauungsort erhebt das Standesamt eine Gebühr von 85,00 €. Die Raummiete sowie eventuelle Zusatzleistungen – wie etwa ein anschließender Sektempfang – werden direkt mit der Schlossverwaltung abgerechnet. Darüber hinaus ist auch eine kirchliche Trauung in der Schlosskapelle möglich, die dem festlichen Anlass einen besonders würdevollen Rahmen verleiht.
Für zeitaufwändige Vorgänge wie
– Anmeldung zur Eheschließung
– Vaterschaftsanerkennungen
– Erklärungen zur Namensführung
– Kirchenaustritte
empfehlen wir die Vereinbarung eines Termins, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden.
Das Standesamt Pommersfelden ist zuständig
Zur Überprüfung, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Eheschließung gegeben sind, müssen die Eheschließenden die Eheschließung beim Wohnsitzstandesamt (auch Nebenwohnsitz) anmelden und ggf. die dafür erforderlichen Papiere besorgen. Die vorzulegenden Unterlagen sind abhängig vom jeweiligen Personenstand (ledig oder geschieden) und der Nationalität.
Grundsätzlich:
Sind Sie in Bayern geboren bzw. sind vorherige Ehen und/oder Lebenspartnerschaften in einem bayerischen Personenstandsregister registriert, beschaffen wir die notwendigen Nachweise bei den zuständigen Stellen.
Sind Sie außerhalb von Bayern geboren, benötigen Sie zudem einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister des Standesamtes Ihres Geburtsortes.
Sind Sie geschieden und haben außerhalb von Bayern geheiratet, benötigen Sie einen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister des Standesamtes Ihres Eheschließungsortes.
Bei Auslandsbezug eines Verlobten (Geburt, Eheschließung, Scheidung etc., Tod eines ehemaligen Ehegatten) nehmen Sie bitte vorab telefonisch Kontakt mit dem Standesamt auf.
Vor der Trauung besteht die Pflicht zur Anmeldung der Eheschließung. Aufgrund gesetzlicher Fristen kann die Anmeldung frühestens sechs Monate vor der geplanten Eheschließung erfolgen.
Hierfür müssen Sie vorab telefonisch mit dem Standesamt ein Termin vereinbaren, gleiches gilt für den gewünschten Trautermin. Trautermine können maximal ein Jahr im Voraus reserviert werden.
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
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