Standesamt

Standesamt

„Die Ehe ist und bleibt die wichtigste Entdeckungsreise, die der Mensch unternehmen kann.”

Schön, dass Sie in Pommersfelden die Ehe schließen möchten!

Unser Rathaus verfügt über ein eigens eingerichtetes Trauungszimmer. In stilvollem Ambiente und harmonischer Umgebung können Sie sich das JA-Wort geben. Der Raum mit Platz für ca. 20 Personen bietet genau den richtigen Rahmen für Ihre standesamtliche Eheschließung.
 
Größeren Gesellschaften steht alternativ unser ebenso schmucker Sitzungssaal zur Verfügung. Gegen eine Gebühr von 150 € kann dieser gerne angemietet werden. 
 
Beide Räumlichkeiten sind barrierefrei erreichbar!
 

Im Standesamt Pommersfelden haben Sie die Möglichkeit, sich in üppig barockem Ambiente trauen zu lassen.

Als neuen Trauungsort bietet die „Sattelkammer” im Marstall von Schloss Weissenstein einen stilvollen und festlichen Rahmen für Ihre Hochzeit. Die Sattelkammer verfügt über maximal 30 Sitzplätze. Weitere Hochzeitsgäste können jedoch im Ehrenhof stehen. Die Miete für den Raum und zusätzliche Leistungen wie ein Sektempfang sind mit der Schlossverwaltung direkt abzurechnen.

 
Das Standesamt erhebt für diesen Trauungsort Gebühren in Höhe von 85,00 €. Trauungen in der „Sattelkammer” sind vom letzten Märzwochenende bis Ende Oktober möglich. Die genauen Termine können im Standesamt abgefragt werden.

Hinweise und erforderliche Unterlagen

Zur Überprüfung, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Eheschließung gegeben sind, müssen die Eheschließenden die Eheschließung beim Wohnsitzstandesamt (auch Nebenwohnsitz) anmelden und  ggf. die dafür erforderlichen Papiere besorgen. Die vorzulegenden Unterlagen sind abhängig vom jeweiligen Personenstand (ledig oder geschieden) und der Nationalität.

Grundsätzlich:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei gemeinsamen Kindern: Geburtsurkunde, ggf. Vaterschaftsanerkennungserklärung, ggf. Sorgerechtserklärung, erhältlich beim Geburtsstandesamt des/der Kindes(r)
  • bei auswärtigem Wohnsitz: erweiterte Meldebescheinigung

     

    Sind Sie in Bayern geboren bzw. sind vorherige Ehen und/oder Lebenspartnerschaften in einem bayerischen Personenstandsregister  registriert, beschaffen wir die notwendigen Nachweise bei den zuständigen Stellen.

Sind Sie außerhalb von Bayern geboren, benötigen Sie zudem einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister des Standesamtes Ihres Geburtsortes.

Sind Sie geschieden und haben außerhalb von Bayern geheiratet, benötigen Sie einen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister des Standesamtes Ihres Eheschließungsortes.

Bei Auslandsbezug eines Verlobten (Geburt, Eheschließung, Scheidung etc., Tod eines ehemaligen Ehegatten) nehmen Sie bitte vorab telefonisch Kontakt mit dem Standesamt auf.

Vor der Trauung besteht die Pflicht zur Anmeldung der Eheschließung. Aufgrund gesetzlicher Fristen kann die Anmeldung frühestens sechs Monate vor der geplanten Eheschließung erfolgen.

Hierfür müssen Sie vorab telefonisch mit dem Standesamt ein Termin vereinbaren, gleiches gilt für den gewünschten Trautermin. Trautermine können maximal ein Jahr im Voraus reserviert werden.

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: