Grundsteuer Senkung der Hebesätze in der Gemeinde Pommersfelden

2. Dez. 2024

Grundsteuer Senkung der Hebesätze in der Gemeinde Pommersfelden

Die jährliche Grundsteuer berechnet sich wie folgt:

Grundsteuermessbetrag (Festlegung durch Finanzamt)

x (multipliziert mit dem) Hebesatz (Festlegung durch die Gemeinde)

= Grundsteuer (zu zahlen vom Eigentümer)

Als Folge der gesetzlichen Grundsteuerreform haben sich die Berechnungsgrundlagen für den Grundsteuermessbetrag geändert. In den meisten Fällen erhöht sich dadurch der Messbetrag, so dass sich bei einem gleichbleibenden Hebesatz der Gemeinde zwangsläufig auch die zu zahlende Grundsteuer erhöht.

Im Rahmen der aktuellen Grundsteuerreform haben einige Kommunen ihre Hebesätze dennoch in gleicher Höhe belassen oder teilweise sogar erhöht. Andere Gemeinden haben ihre Hebesätze an die durch die Reform geänderten Messbeträge ganz oder teilweise angepasst und die Hebesätze gesenkt.

Der Gemeinderat der Gemeinde Pommersfelden hat beschlossen, die Hebesätze für die Grundsteuer ebenfalls zu senken. Mit Beschluss vom 14.11.2024 wurden mit Wirkung ab 2025 folgende Hebesätze festgelegt:

Grundsteuer A von bisher 370 auf 340 v. H

Grundsteuer B von bisher 370 auf 190 v. H

Die Grundsteuer A gilt für land- und forstwirtschaftliche Flächen. Die Grundsteuer B gilt für sonstige Grundstücke.

Zur Grundsteuerreform

Wichtig zu wissen und bitte zu beachten

Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung des Gemeinderats lagen der Gemeindeverwaltung erst ca. 85 % der notwendigen Daten vom Finanzamt vor. Des Weiteren wird es voraussichtlich durch Änderungsanträge von Grundstückseigentümern beim Finanzamt noch nachträglich zu Veränderungen der Datenlage kommen.

Aus diesen Gründen und auch unter Berücksichtigung der künftigen Entwicklung der Haushaltslage der Gemeinde (im Rahmen der sich zunehmend eintrübenden gesamtwirtschaftlichen Lage) kann zu einem späteren Zeitpunkt eine erneute Anpassung der gemeindlichen Hebesätze notwendig werden.

Im Einzelfall wird es bei einigen Grundstückseigentümern aufgrund des durch die Grundsteuerreform (in Bayern) eingeführten neuen sog. „Flächenmodells“ zu größeren Veränderungen bei der Festsetzung des Messbetrages und damit bei der Höhe der zu zahlenden Grundsteuer kommen.

Die Gemeinde Pommersfelden ist bei der Erhebung der Grundsteuer aber an die Grundlagenbescheide des Finanzamtes gebunden.

Änderungen, die den Grundlagenbescheid betreffen (z. B. Grundstücksflächen, Wohnflächen, Einheitswert), können somit nur beim Finanzamt Bamberg beantragt werden. NICHT bei der Gemeinde!

Bei Fragen zum zugrunde gelegten Grundsteuermessbetrag oder den Grundsteueräquivalenzbeträgen bzw. dem Grundsteuerwert wenden Sie sich daher bitte schriftlich an Ihr zuständiges Finanzamt oder die Informations-Hotline zur Bayerischen Grundsteuer unter der Telefonnummer 089 30700077.

Alle Informationen und Vordrucke zur Grundsteuerreform finden Sie unter www.grundsteuer.bayern.de.

Ergänzend verweisen wir auf die in diesem Amtsblatt weiter unten abgedruckten „Amtlichen Bekanntmachungen“ mit weiteren Informationen zur gesetzlichen Grundsteuerreform.

Zudem verweisen wir auf den Sachverhalt zum Beschluss des Gemeinderats auf unserer Homepage in der Rubrik „Bürgerservice & Politik“ dort im Bürgerinformationssystem zur Sitzung vom 14.11.2024 oder unter der URL: https://ris.komuna.net/pommersfelden/Agendaitem.mvc/Details/76957868/2067

Wir hoffen, Sie damit über den Anlass und die Auswirkungen der Grundsteuerreform umfassend zu informieren.

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: