Wahlen & Abstimmungen

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

am 08. März 2026 entscheiden Sie darüber, wer in den kommenden sechs Jahren die Geschicke unserer Gemeinde lenkt. Ob es um neue Radwege, die Ausstattung unserer Kitas oder die Förderung lokaler Vereine geht – Ihre Stimme bestimmt die Richtung.

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um den Wahltag auf einen Blick:

🗳️ Das Wichtigste im Überblick

  • Wann wird gewählt? Sonntag, 08. März 2026, von 08:00 bis 18:00 Uhr.

  • Wer wird gewählt? Der Gemeinderat sowie der Erste Bürgermeister, der Landrat und der Kreistag.

  • Wer darf wählen? Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen sowie Unionsbürger (EU), die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Für die Wahl des Gemeinderats und des Bürgermeisters müssen Sie zudem seit mindestens zwei Monaten Ihren Hauptwohnsitz in unserer Gemeinde angemeldet haben. Bei der Wahl des Kreistags und des Landrats für den Landkreis Bamberg sind Sie stimmberechtigt, sofern Sie seit mindestens zwei Monaten im Landkreis eine Wohnung innehaben – wobei hier auch eine Zweitwohnung ausreicht – oder sich, ohne eine feste Wohnung zu besitzen, dort mit dem Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen gewöhnlich aufhalten.

Sie möchten am 08. März 2026 direkt vor Ort wählen? Damit am Wahltag alles reibungslos klappt, haben wir hier die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt:

Was müssen Sie mitbringen?

Bringen Sie bitte Ihre Wahlbenachrichtigung sowie ein amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass oder ID-Karte) mit. Sollten Sie Ihre Benachrichtigung verlegt haben, ist das kein Hindernis: In diesem Fall können Sie sich im Wahllokal einfach mit Ihrem Ausweis legitimieren und dennoch wählen.

Wo befindet sich Ihr Wahllokal?

Ihr zuständiges Wahllokal ist auf Ihrem persönlichen Wahlbenachrichtigungsbrief vermerkt. Der Versand dieser Briefe erfolgt ab Ende Januar. Sollten Sie bis spätestens 15. Februar 2026 keine Post erhalten haben, aber wahlberechtigt sein, wenden Sie sich bitte umgehend an das Wahlamt der Gemeinde Pommersfelden.

Wählerverzeichnis & Prüfung

Möchten Sie sichergehen, dass Sie korrekt im Wählerverzeichnis eingetragen sind? In der Zeit vom 16. bis 20. Februar 2026 haben Sie die Möglichkeit, das Verzeichnis während der regulären Öffnungszeiten im Rathaus einzusehen und Ihre Wahlberechtigung zu prüfen.

Am 08. März 2026 findet die Kommunalwahl statt! Bitte gehen Sie zahlreich zur Wahl. Es ist ihr gutes Recht. Auf Ihre Stimme kommt es an.

Bei den Gemeinde- und Landkreiswahlen in Bayern werden rund 39.500 kommunale Mandatsträger für grundsätzlich sechs Jahre gewählt. In den Gemeinden werden die ersten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie die Gemeinderatsmitglieder gewählt. In den Landkreisen werden die Landrätinnen und Landräte sowie die Kreistagsmitglieder gewählt.

Nutzen Sie auch die Möglichkeit der Briefwahl. Briefwahlunterlagen dürfen frühestens drei Wochen vor dem Wahltermin verschickt werden (seit Montag, 16. Februar 2026). Das ist unabhängig davon, wann Sie den Antrag gestellt haben.

Die Briefwahlunterlagen können auf verschiedenen Wegen beantragt werden:

  1. Online beantragen

Sie können die Briefwahlunterlagen von Montag, 02. Februar bis Montag, 2. März 2026 online beantragen. Danach kann nicht mehr gewährleistet werden, dass die Briefwahlunterlagen rechtzeitig vor der Wahl mit der Post ankommen.

  1. Per Post beantragen,

Wenn Sie die Unterlagen für die Briefwahl per Post anfordern möchten, nutzen Sie die Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Schicken Sie den Antrag frühzeitig ab. Bitte melden Sie sich spätestens bis Montag, 2. März 2026, wenn Sie die Briefwahlunterlagen per Post bekommen möchten. Wenn wir Ihren Antrag später erhalten, können wir nicht gewährleisten, dass Sie die Unterlagen rechtzeitig bekommen.

  1. Persönlich abholen

Sie können die Briefwahlunterlagen seit Montag, 16. Februar 2026, persönlich im Rathaus abholen. Die Abholung ist bis Freitag, 6. März, 15 Uhr möglich. Sie können direkt vor Ort wählen, die Briefwahlunterlagen ausfüllen und abgeben.

Bei der Kommunalwahl am 08. März 2026 entscheiden Sie über die lokale Politik der nächsten sechs Jahre. Da Sie mehrere Stimmen vergeben können, haben wir hier das Wichtigste für Sie zusammengefasst.

📄 Welche Stimmzettel erhalten Sie?

Im Wahllokal (oder per Briefwahl) erhalten Sie insgesamt vier Stimmzettel:

  1. Bürgermeisterwahl: 1 Stimme für eine Kandidatin oder einen Kandidaten.

  2. Landratswahl: 1 Stimme für eine Kandidatin oder einen Kandidaten.

  3. Gemeinderatswahl (Frensdorf): Sie haben insgesamt 20 Stimmen.

  4. Kreistagswahl (Landkreis Bamberg): Sie haben insgesamt 60 Stimmen.

Gut zu wissen: Die maximale Anzahl Ihrer Stimmen steht zur Sicherheit auch immer direkt oben auf dem jeweiligen Stimmzettel.


✍️ Die drei Wege der Stimmabgabe

Bei der Wahl des Gemeinderats und des Kreistags haben Sie verschiedene Möglichkeiten, Ihre Stimmen zu verteilen:

1. Das Listenkreuz (Einfache Wahl)

Sie setzen ein Kreuz bei einer Partei oder Wählergruppe. Damit geben Sie dieser Liste Ihre Gesamtstimmen. Die Stimmen werden den Bewerbern von oben nach unten zugeteilt (jeweils eine Stimme, bis das Kontingent erschöpft ist).

  • Streichen: Wenn Sie eine Person auf der Liste nicht wählen wollen, streichen Sie deren Namen einfach durch.

2. Kumulieren (Stimmen häufeln)

Sie können einzelnen Bewerberinnen oder Bewerbern besonders viel Gewicht geben, indem Sie ihnen bis zu drei Stimmen geben. Schreiben Sie dazu einfach die Zahl 1, 2 oder 3 in das Kästchen vor dem jeweiligen Namen.

3. Panaschieren (Mischen)

Sie müssen sich nicht auf eine Liste beschränken. Sie können Ihre Stimmen auch auf Bewerber verschiedener Listen verteilen.


💡 Wichtige Faustregeln

  • Einzelstimme vor Liste: Wenn Sie sowohl Einzelstimmen vergeben als auch ein Listenkreuz setzen, zählen zuerst Ihre Einzelstimmen. Die restlichen Stimmen werden dann der angekreuzten Liste zugeteilt.

  • Vorsicht bei Reststimmen: Nicht genutzte Stimmen verfallen.

⚠️ Wann ist ein Stimmzettel ungültig?

Ihr Stimmzettel zählt nur, wenn Ihr Wille eindeutig erkennbar ist. Er wird ungültig, wenn:

  • Zu viele Stimmen vergeben wurden (z. B. 21 statt 20 Stimmen im Gemeinderat).

  • Zusätzliche Anmerkungen, Zeichnungen oder beleidigende Kommentare auf dem Zettel stehen.

  • Der Zettel leer abgegeben wird (nur Namen zu streichen, ohne ein Kreuz oder Zahlen zu setzen, reicht nicht aus).

  • Der Wählerwille nicht eindeutig erkennbar ist.

Wahlen & Abstimmungen

Mit nur einem Klick können Sie die Wahlergebnisse der Bundestagswahl im Wahlkreis Bamberg (235) laufend aktualisiert nachverfolgen:  btw25.bamberg.de.

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: