Beantragen Sie hier Ihre Briefwahlunterlagen
Bundestagswahl 2025:
Die vierjährige Wahlperiode des 20. Deutschen Bundestages endet im Frühjahr 2025. Die Wahlberechtigten sind daher aufgerufen, die Abgeordneten des Bundestages gemäß Artikel 38 des Grundgesetzes (GG) in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl neu zu wählen.
Es wurde angeordnet, dass die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 stattfindet.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG), die am Wahltag
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
- im Wählerverzeichnis der Gemeinde Pommersfelden geführt werden.
Grundsätzlich sind Sie immer in der Gemeinde wahlberechtigt, in der Sie mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Dort werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen.
Wahlberechtigt sind auch Deutsche, die bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurück liegt oder aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.
Sie sind vom Wahlrecht ausgeschlossen, wenn Sie das Wahlrecht infolge Richterspruchs verloren haben.
Ausländerinnen und Ausländer (Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen) sind nicht wahlberechtigt, es sei denn, sie besitzen zugleich die deutsche Staatsangehörigkeit und erfüllen auch die übrigen Wahlrechtsvoraussetzungen. Daher sind auch die in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Staatsangehörigen (Unionsbürger) - anders als bei Europa- und Kommunalwahlen - bei der Bundestagswahl nicht wahlberechtigt. Dies gilt auch, auch wenn sie ihre Hauptwohnung in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Hier können Sie Ihren Wahlschein online beantragen.
Wenn Sie in Pommersfelden Ihren Hauptwohnsitz haben und wahlberechtigt sind, können Sie Briefwahlunterlagen beantragen.
Die Wahlberechtigungen wurden bereits verschickt.
Ein Online-Formular zur Beantragung der Wahlunterlagen auf der Homepage der Gemeinde kann nach dem Versand der Wahlbenachrichtigungen genutzt werden.
Telefonische Anträge sind gesetzlich nicht zulässig.
Infos unter: Bundestagswahl 2025 - Die Bundeswahlleiterin
Wahlen & Abstimmungen
Erfahren Sie hier, wie die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Pommersfelden am Wahlsonntag ihre Stimmen vergeben.
Mit nur einem Klick können Sie aktuell die Wahlergebnispräsentation der abgegebenen Stimmen in der Gemeinde Pommersfelden verfolgen:
Ergebnisse aus Pommersfelden:
Die Gesamtergebnisse des Wahlkreises Bamberg-Land Nr. 401 erfahren Sie unter https://www.landkreis-bamberg.de.