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Europawahl am 9. Juni 2024

Informationen zur Europawahl am 9. Juni 2024 finden Sie hier:

Homepage des Bayerischen Landesamts für Statistik - Informationen zur Europawahl

Beantragen Sie hier Ihre Briefwahlunterlagen

Europawahl 2024:

Die fünfjährige Wahlperiode des Europaparlaments endet bald. Die Wahlberechtigten sind daher aufgerufen, in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl neu zu wählen.

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG), die am Wahltag

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
  • im Wählerverzeichnis der Gemeinde Pommersfelden geführt werden.

Grundsätzlich sind Sie immer in der Gemeinde wahlberechtigt, in der Sie mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Dort werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen.

Wahlberechtigt sind auch Deutsche, die bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurück liegt oder aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

Sie sind vom Wahlrecht ausgeschlossen, wenn Sie das Wahlrecht infolge Richterspruchs verloren haben.

Ausländerinnen und Ausländer (Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen) sind nicht wahlberechtigt, es sei denn, sie besitzen zugleich die deutsche Staatsangehörigkeit und erfüllen auch die übrigen Wahlrechtsvoraussetzungen. Daher sind auch die in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Staatsangehörigen (Unionsbürger) - anders als bei Europa- und Kommunalwahlen - bei der Bundestagswahl nicht wahlberechtigt. Dies gilt auch, auch wenn sie ihre Hauptwohnung in der Bundesrepublik Deutschland haben.

 

Briefwahlunterlagen beantragen 

klicken Sie hierzu auf folgenden Link Internetwahlschein (Briefwahl online)

 

Wenn Sie in Pommersfelden Ihren Hauptwohnsitz haben und wahlberechtigt sind, können Sie Briefwahlunterlagen beantragen.
Ein Online-Formular zur Beantragung der Wahlunterlagen auf der Homepage der Gemeinde kann nach dem Versand der Wahlbenachrichtigungen genutzt werden.

Telefonische Anträge sind gesetzlich nicht zulässig.

Wahlen & Abstimmungen

Erfahren Sie hier, wie die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Pommersfelden am Wahlsonntag ihre Stimmen vergeben.

 

Mit nur einem Klick können Sie aktuell die Wahlergebnispräsentation der abgegebenen Stimmen in der Gemeinde Pommersfelden verfolgen:

Ergebnisse aus Pommersfelden:

Bürgermeisterwahl

Gemeinderatswahl

 

Die Gesamtergebnisse des Wahlkreises Bamberg-Land Nr. 401 erfahren Sie unter https://www.landkreis-bamberg.de.

 

 

Bundestagswahl

Bundestagswahl 2021

am Sonntag, den 26. September 2021 fand die Bundestagswahl statt.

Das Wahlergebnis unserer Gemeinde sowie das Endergebnis des Landkreises Bamberg finden sie unter folgendem Link:

https://service.landkreis-bamberg.de/wahlen/Wahl-2021-09-26/09471000/praesentation/index.html

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