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Freiflächen-PV-Anlagen

 

Auf dem Gemeindegebiet der Gemeinde Pommersfelden wird bereits erneuerbare Energie gewonnen. Dazu tragen bislang hauptsächlich Photovoltaikanlagen auf Dachflächen bei. Zudem wird regenerative Energie aus Biomasse und durch Wasserkraft erzeugt.

 

Aktuell wird jedoch weniger als die Hälfte des jährlichen Energiebedarfs der Gemeinde Pommersfelden durch erneuerbare Energiequellen erzeugt. Daher steht die Gemeinde Pommersfelden im Sinne des Klimaschutzes sowie des nahenden Ausstiegs aus der Kernenergie und der Kohlekraft einem Ausbau von Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien nicht entgegen, um auf diesem Wege (zumindest rechnerisch) Energieautarkie zu erreichen.

 

Hierzu könnten auch Solaranlagen auf Freiflächen einen Beitrag leisten.

 

Die Gemeinde steht dem Bau von Freiflächen-PV-Anlagen nicht entgegen. Hierbei sind die Vorteile (insbesondere Beitrag zum Klimaschutz, Biodiversität, Bodenruhe, Stärkung der regionalen Wirtschaftskraft, Einnahmen für die Gemeinde) und die Nachteile (insbesondere Auswirkungen auf das Landschaftsbild, Konkurrenz zur Landwirtschaft) gegeneinander abzuwägen.

 

Daher wird der Gemeinderat bei künftigen Anfragen anhand übergreifender Kriterien abwägen, ob und unter welchen Voraussetzungen Freiflächenphotovoltaik auf dem Gebiet der Gemeinde über eine Bebauungsplanung ermöglicht werden soll. Die Kriterien sollen den Gemeinderat dabei unterstützen, über konkrete Anfragen zu entscheiden.

 

Für die Bearbeitung von Anfragen von Projektentwicklern für Freiflächen-PV-Anlagen setzt die Gemeinde Pommersfelden daher auf zwei Abwägungsinstrumente. Zum einen auf ein Solargutachten und zum anderen auf einen Kriterienkatalog.

 

Beides (Solargutachten und Kriterienkatalog) sind Bestandteil der „Richtlinien für Freiflächen-Photovoltaik in der Gemeinde Pommersfelden“ (Stand 09.09.2021), die der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 09.09.2021 beschlossen hat.

Mittlerweile hat sich der Gemeinderat im Jahr 2022 in mehreren Sitzungen mit mehreren Projektvorschlägen befasst. Zuletzt hat der Gemeinderat in der Sitzung vom 15.12.2022 beschlossen, die „Bürgersonnenenergie Pommersfelden GmbH & Co. KG“ zu gründen und zunächst das Projekt „Pommersfelden Süd“ (Nähe B505) weiterzuverfolgen. Den genauen Sachverhalt nebst Beschlussfassung vom 15.12.2022 finden Sie hier. Zudem wurde zum Zwecke der Bürgerinformation das Projekt „Pommersfelden Süd“ am 11. Januar 2023 im Rathaus Pommersfelden auch nochmals in einer gesonderten Veranstaltung vorgestellt.

In der Sitzung vom 09.02.2023 hat der Gemeinderat die Billigung des Vorentwurfes für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Beschluss zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.1 BauGB beschlossen. Die zugehörigen Informationen und Unterlagen zum Bebauungsplanverfahren finden Sie hier.

In der Sitzung am 15.06.2023 wurde die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger im Gemeinderat abgewogen und die Entwürfe zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnungsplan und Vorhaben- und Erschließungsplan „Solarpark Pommersfelden Süd“, sowie zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich beschlossen und für die öffentliche Auslegung bestimmt. Die zugehörigen Informationen und Unterlagen zum Bebauungsplanverfahren finden Sie hier.

 

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