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Heckenrückschnitt im Herbst an Straßen und Wegen

    Foto: pixabay

    Im Herbst möchten wir alle Grundstückseigentümer sowie Mieter wieder höflich aber bestimmt darauf hinweisen, dass Bäume, Sträucher und Hecken, die in den Bereich von Straßen und Wegen hineinragen, zurückzuschneiden sind.

    Grundlage hierfür ist unter anderem das Bayerische Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) und die Straßenverkehrsordnung (StVO). Demnach gilt für das Gemeindegebiet von Pommersfelden, dass über Straßen und Wegen eine Höhe von 4,50 Metern, über Gehbahnen eine Höhe von 2,50 Metern von Astwerk freizuhalten ist. Der Rückschnitt von Hecken und Sträuchern an der Grundstücksgrenze hat senkrecht nach oben zu erfolgen. Andenfalls kann es zu gefährlichen Situationen kommen, wenn z. B. Kinder auf dem Schulweg oder gehbehinderte Menschen wegen überstehender Zweige und Äste auf die Straßen ausweichen müssen oder aber Straßenlaternen kein Licht mehr auf Straßen und Wege werfen können, weil diese zugewuchert sind.

    Bitte denken Sie als Grundstückseigentümer an die Haftungsfolgen.

    Die gleiche Verpflichtung zum Rückschnitt besteht an Waldrändern, wenn dort Äste, Sträucher oder Hecken in Straßen oder in öffentliche Feld- und Waldwege hineinragen. Auch hier ist der Grundstückseigentümer verpflichtet, diese nach den oben genannten Vorgaben zurück zu schneiden.

    Des Weiteren ist im Herbst darauf zu achten, dass überstehende Äste den bevorstehenden Winterdienst nicht behindern. Haben Sie bitte deshalb auch Verständnis dafür, wenn wir vereinzelte Grundstückseigentümer gesondert anschreiben.

    In besonderen Fällen oder bei „Gefahr im Verzug“ steht es im Ermessen der Gemeinde Pommersfelden, bei Nichtbeachtung unserer Aufforderungen Rückschnitte durch den gemeindlichen Bauhof oder sogar durch Fremdfirmen auf Kosten der Grundstückseigentümer erledigen zu lassen.

    Wir hoffen aber auf die Einsicht und das Verständnis. Für ein gutes Miteinander in der Gemeinde bitten wir alle Grundstückseigentümer darauf zu achten, dass störende Überhänge auf Nachbargrundstücke und auf Gehwege und Straßen rechtzeitig zurückgeschnitten werden. Vielen Dank bereits vorab!

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