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Windkraft in der Gemeinde Pommersfelden Fortschreibung des Teilkapitels "Windenergie" im Regionalplan Oberfranken-West

    Foto: R. Mader

    Wie bereits berichtet, ist zum 01.02.2023 das sogenannte „Wind-an-Land-Gesetz“ in Kraft getreten. Die wichtigste Neuregelung darin sind die Quoten für Windkraftgebiete, die jedes Bundesland erfüllen muss. Für Bayern lauten diese Quoten 1,1 Prozent der Landesfläche bis 2027 und 1,8 Prozent der Fläche bis Ende 2032. Die Regionalen Planungsverbände müssen diese Vorgaben des Windkraft-Gesetzes umsetzen. Zuständig für diese Umsetzung sind die 18 regionalen Planungsverbände in Bayern, in denen Kommunen, Landkreisen und die Bezirksregierungen vertreten sind.

    In der Gemeinde Pommersfelden ist bisher noch keine Fläche als Vorranggebiet für den Bau von Windkraftanlagen ausgewiesen. Der Bau von Windkraftanlagen auf unserem Gemeindebiet ist daher aktuell rechtlich noch gar nicht möglich. Anderslautende Informationen von privaten Unternehmen sind daher unrichtig. Vielmehr gehört die Gemeinde Pommersfelden zum Regionalen Planungsverband Oberfranken-West. Von diesem Planungsverband hat die Gemeinde Pommersfelden zunächst in Form einer Potentialkarte eine erste Potentialanalyse für das Gemeindegebiet erhalten. Auf Grundlage dieser Potentialkarte muss nun das gesamte Gemeindegebiet betrachtet und etwaige Vorschläge für Vorranggebiete an den Regionalen Planungsverband übermittelt werden. Erst danach werden diese Vorschläge eventuell in den Regionalplan Oberfranken-West als Vorranggebiete übernommen. Hierzu stehen wir auch mit Nachbarkommunen im Austausch

    Uns ist aber bekannt geworden, dass aktuell bereits private Unternehmen auf Grundstückseigentümer in unserem Gemeindegebiet zugehen, um diese zur Unterzeichnung von Verträgen zu bewegen. Wir raten dringend davon ab, zum jetzigen Zeitpunkt Verträge abzuschließen. Vielmehr werden wir als Gemeinde die relevanten Grundstückseigentümer informieren, falls deren Flächen im Gemeindegebiet tatsächlich als Vorrangflächen für den Regionalplan Oberfranken-West vorgeschlagen werden sollten. Ziel ist es, auch im Falle von etwaigen Windkraftanlagen auf unserem Gemeindegebiet ebenso wie bei Fotovoltaikanlagen eine adäquate Form der Bürgerbeteiligung zu ermöglichen und zudem in einem etwaigen Vorranggebiet auch möglichst viele Grundstückseigentümer wirtschaftlich daran teilhaben zu lassen. Daher ist es erforderlich, dass Grundstückseigentümer aktuell keine voreiligen Verträge mit privaten Unternehmen schließen.

    Für Vorschläge, Hinweise und Fragen zum Thema „Windkraftanlagen“ im Gemeindegebiet können sich interessierte Bürger/innen und Grundstückseigentümer gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.

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